EO: § 42 Abs 1, § 349
ABGB: § 823
Eine Erbschaftsklage, mit der der Verpflichtete vom betreibenden Gläubiger die Herausgabe der zu räumenden Liegenschaft begehrt, kann die Aufschiebung der Räumungsexekution nicht rechtfertigen.
EO: § 42 Abs 1, § 349
ABGB: § 823
Eine Erbschaftsklage, mit der der Verpflichtete vom betreibenden Gläubiger die Herausgabe der zu räumenden Liegenschaft begehrt, kann die Aufschiebung der Räumungsexekution nicht rechtfertigen.