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Keine Freiheitsersitzung durch Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Wegherstellung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/173Zak 2016, 93 Heft 5 v. 22.3.2016

ABGB: §§ 492, 1488

Der Eigentümer der dienenden Liegenschaft brach die Arbeiten zur Errichtung des Servitutswegs ab, zu der er sich im Dienstbarkeitsbestellungsvertrag verpflichtet hatte. Darin liegt noch kein Widerstand gegen die Servitutsausübung, der nach dreijähriger Untätigkeit des Berechtigten

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