ABGB: §§ 523, 1295 Abs 2, § 1305
Einer Eigentumsfreiheitsklage gegen einen geringfügigen Grenzüberbau kann unter Umständen der Schikaneeinwand entgegengehalten werden. Erhebliche Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob dem Bauführer die Nichtbeachtung der Grenze subjektiv vorwerfbar ist.