Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen ist am 1. 10. 2015 für die ersten 28 Mitglieder, zu denen auch Österreich und die EU zählen, in Kraft getreten. Der Beitrag geht näher auf das Übereinkommen ein, das den Abschluss und die Wirkungen von internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmern sowie die Anerkennung und Vollstreckung darauf basierender Gerichtsentscheidungen regelt. Ua weist die Autorin darauf hin, dass das Übereinkommen in Bezug auf die Beurteilung von Gerichtsstandsvereinbarungen die EuGVVO 2012 verdrängt, sofern auch nur eine Partei ihren Aufenthalt in einem Nicht-EU-Staat hat. Bezüglich der Anerkennung und Vollstreckung genieße die EuGVVO 2012 bei Entscheidungen aus EU-Staaten Vorrang.