Zu 2 Ob 61/14f = Zak 2015/63, 38: Die Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde aus dem Vertrag, mit dem ein Turnsaal einer Volkshochschule für einen Kurs überlassen wurde, bestehen auch gegenüber angemeldeten Kursteilnehmern, nicht aber gegenüber Personen, die an dem Kurs unangemeldet und unentgeltlich teilnehmen durften.