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Überholverbot für HETA-Gläubiger: Keine Anerkennung deutscher Entscheidungen in Österreich wegen Ordre-public-Verstoß

ThemaUniv.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.Zak 2016/128Zak 2016, 64 Heft 4 v. 9.3.2016

Nach Medienberichten versuchen einige Gläubiger der HETA in Deutschland "vorzupreschen". Sollte es diesen gelingen, dort ein klagsstattgebendes Urteil zu erwirken, stellt sich die Frage nach dessen allfälliger Anerkennungsfähigkeit und Vollstreckbarkeit in Österreich. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass einem klagsstattgebenden Urteil in Österreich die Anerkennung und Vollstreckung wegen Verstoßes gegen den ordre public zu versagen wäre.11Es handelt sich um die gekürzte Fassung eines für die HETA erstellten Rechtsgutachtens, das die Zak-Redaktion aufgrund der großen Aufmerksamkeit, die der Hypo-Fall in der öffentlichen Diskussion erfährt, einem breiteren Leserkreis zugänglich machen möchte.

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