vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesetzwidriger Ausschluss der Öffentlichkeit als zu rügender Verfahrensmangel

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/126Zak 2016, 63 Heft 4 v. 9.3.2016

In 16 Ok 4/15x wertete der OGH den gesetzwidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit von einem Außerstreitverfahren (§ 57 Z 2 AußStrG) als Verfahrensmangel, der im Rechtsmittelverfahren nicht von Amts wegen, sondern nur nach Rüge aufzugreifen ist. Der Rechtsmittelwerber habe zudem die Wesentlichkeit des Mangels darzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte