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Beauftragung der Familiengerichtshilfe als verfahrensleitender Beschluss

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/117Zak 2016, 59 Heft 3 v. 23.2.2016

AußStrG: § 45 S 2, § 106a

Der Auftrag an die Familiengerichtshilfe, im Obsorgeverfahren nach Befragung und Interaktionsbeobachtung eine fachliche Stellungnahme zu erstatten, ist als verfahrensleitender Beschluss zu werten, der gem § 45 S 2 AußStrG nicht selbstständig angefochten werden kann.

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