AußStrG: § 45 S 2, § 176 Abs 2
WEG: § 14 Abs 2
Der Auftrag des Verlassenschaftsgerichts an den überlebenden Eigentümerpartner, den gem § 14 Abs 2 WEG zu zahlenden Übernahmspreis sicherzustellen, ist aus dessen Perspektive kein verfahrensleitender Beschluss. Daher kann er die Entscheidung selbstständig anfechten.