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Anwendung des Unterbringungsrechts in einer interdisziplinären Demenzstation

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/94Zak 2016, 52 Heft 3 v. 23.2.2016

UbG: §§ 2, 12 Abs 2

AußStrG: § 4 Abs 1

Bei einer interdisziplinären Demenzstation handelt es sich um eine psychiatrische Abteilung iSd § 2 UbG, die dem Unterbringungsrecht unterliegt.

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