ABGB: § 97
EheG: § 95
Der Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB endet zwar an sich mit der Rechtskraft der Ehescheidung, wirkt jedoch bei Einleitung eines Aufteilungsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung fort.
ABGB: § 97
EheG: § 95
Der Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB endet zwar an sich mit der Rechtskraft der Ehescheidung, wirkt jedoch bei Einleitung eines Aufteilungsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung fort.