UbG: §§ 2, 12 Abs 2
AußStrG: § 4 Abs 1
Bei einer interdisziplinären Demenzstation handelt es sich um eine psychiatrische Abteilung iSd § 2 UbG, die dem Unterbringungsrecht unterliegt.
UbG: §§ 2, 12 Abs 2
AußStrG: § 4 Abs 1
Bei einer interdisziplinären Demenzstation handelt es sich um eine psychiatrische Abteilung iSd § 2 UbG, die dem Unterbringungsrecht unterliegt.