In der Rs 6 Ob 139/16h war eine AGB-Klausel des Bonusprogramms eines Flugunternehmens zu prüfen, nach der Prämienmeilen nach 20 Monaten Inaktivität des Kunden gestrichen werden können. Der OGH billigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass diese Klausel wegen gröblicher Benachteiligung des Kunden gem § 879 Abs 3 ABGB unwirksam ist. In der Begründung verwies er auf die Judikatur zu Verfalls- oder Verjährungsfristen für Gutscheine, in der eine Gültigkeitsdauer von lediglich zwei Jahren als unzulässig qualifiziert wurde (7 Ob 22/12d = Zak 2012/558, 295).