Zu 6 Ob 232/15h = Zak 2016/330, 178: Für Mietentgänge, die dem Käufer entstanden sind bzw entstehen, weil der Verkäufer und Errichter des Mietobjekts trotz immer wieder abgegebener Zusicherungen noch keine mängelfreie Leistung abgeliefert hat, laufen separate Verjährungsfristen.