Aus Anlass der E 3 Ob 47/16g = Zak 2016/402, 215 weist der Autor darauf hin, dass eine Mindestverzinsungsklausel, die vom Leasinggeber heimlich in einen Immobilienleasingvertrag eingeführt worden ist, schon nach der Vertrauenstheorie oder als überraschende Klausel iSd § 864a ABGB unwirksam ist. Die Rückforderung des aufgrund der Klausel zu viel bezahlten Entgelts könne auf schadenersatzrechtlicher Grundlage erfolgen, was bedeute, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst ab Kenntnis des Schadens zu laufen beginne. In der angeführten Entscheidung hat der OGH einen anderen Lösungsweg gewählt, um eine Verjährung bereits drei Jahre nach Zahlung zu vermeiden.