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Keine Irrtumsanfechtung beim Gebrauchtwagenkauf wegen des erfolgten Umbaus von Rechts- auf Linkslenkung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/630Zak 2016, 334 Heft 17 v. 27.9.2016

ABGB: §§ 871, 922 Abs 1

Die fehlende Kenntnis des Käufers von dem Umstand, dass der gekaufte Gebrauchtwagen (ein aufwendig getunter Sportwagen) von Rechts- auf Linkslenkung umgebaut worden ist, begründet keinen Geschäftsirrtum, weil der erfolgte Umbau an sich weder den Wert beeinflusst noch einen Mangel darstellt (Zurückweisung der Revision).

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