AußStrG: §§ 45, 177
Der Erbe, dem der Nachlass seiner Erbantrittserklärung entsprechend eingeantwortet worden ist, kann den Einantwortungsbeschluss nicht mit Rekurs anfechten, weil die Beschwer fehlt.
OGH 5. 8. 2016, 2 Ob 114/16b
AußStrG: §§ 45, 177
Der Erbe, dem der Nachlass seiner Erbantrittserklärung entsprechend eingeantwortet worden ist, kann den Einantwortungsbeschluss nicht mit Rekurs anfechten, weil die Beschwer fehlt.
OGH 5. 8. 2016, 2 Ob 114/16b