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Buchleitner/Mrvoševic, Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung Schaden zu! ecolex 2015, 748.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/606Zak 2015, 340 Heft 17 v. 22.9.2015

Die Autoren gehen davon aus, dass gegen die Belästigung durch den am Balkon rauchenden Nachbarn mit nachbarrechtlicher Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB vorgegangen werden kann, weil es sich um eine gesundheitsschädliche, wesentliche und ortsunübliche Immission handelt. Der Kläger müsse nur die Immissionen nachweisen, die Beweislast für die Zulässigkeit treffe den Beklagten. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach § 16 ABGB könne als Anspruchsgrundlage für eine Unterlassungsklage herangezogen werden.

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