ABGB: §§ 140, 148, 149 Abs 1, §§ 231, 1042
Nach Wegfall des rechtlichen Vaterschaftsverhältnisses steht dem Scheinvater ein Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB gegen den wahren Vater für seine Unterhaltsleistungen an das Kind zu. Dieser Regressanspruch wird durch Schadenersatzansprüche gegen die Mutter nicht verdrängt, sondern kann alternativ geltend gemacht werden.