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Ersatz der Wertminderung durch eine Telekommunikationsleitung - Unzulässigkeit des Rechtswegs

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/759Zak 2014, 398 Heft 20 v. 11.11.2014

JN: § 1

TKG: § 5 Abs 5, § 6 Abs 3

Der Anspruch des Liegenschaftseigentümers nach § 5 Abs 5 TKG auf Ersatz der Wertminderung durch die Verlegung einer Telekommunikationsleitung ist nach klarer gesetzlicher Anordnung im Verwaltungsweg (vor der Regulierungsbehörde) geltend zu machen, wenn er nicht aus einer Vereinbarung abgeleitet wird. Der Rechtsweg ist unzulässig.

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