In BGBl II 2014/245 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 9. 2014 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 10. 2013 geltenden Tarif (Zak 2013/640, 346).
In BGBl II 2014/245 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 9. 2014 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 10. 2013 geltenden Tarif (Zak 2013/640, 346).