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Arbeitgeber als Baustellenkoordinator - Dienstgeberhaftungsprivileg

In aller KürzeZak 2014/699Zak 2014, 362 Heft 19 v. 28.10.2014

Das Dienstgeberhaftungsprivileg gem § 333 ASVG schließt nach 8 ObA 54/14w auch eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer für fahrlässiges Verhalten als Baustellenkoordinator aus.

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