In der Strafsache 17 Os 25/14a, in der es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs durch einen Kinderarzt in Zusammenhang mit Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ging, hat der OGH festgehalten, dass solche Untersuchungen nicht dem Bereich der Hoheitsverwaltung zuzurechnen sind.