Die VO (EU) 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, die die Vollstreckung von Wegweisungen, Aufenthalts- sowie Kontaktverboten in anderen Mitgliedstaaten erleichtern soll, gilt ab 11. 1. 2015 (siehe Zak 2013/484, 266). In ABl 2014 L 263/10 wurde vor Kurzem die Durchführungs-VO 939/2014 veröffentlicht, in der die vorgesehenen Formulare geregelt sind.