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Kein Unterhaltsvorschuss für einmaligen Sonderbedarf

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/497Zak 2014, 272 Heft 14 v. 5.8.2014

UVG: §§ 1, 3 Z 2

Anders als auf Unterhaltszahlungen für einen laufenden Sonderbedarf können für einen einmalig zu deckenden Sonderbedarf (hier: Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung) keine Unterhaltsvorschussleistungen gewährt werden.

OGH 23. 4. 2014, 10 Ob 22/14d

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