Zu 6 Ob 215/11b = Zak 2012/707, 376: Dass eine unbeschädigte, teilentleerte Mineralwasserflasche aus Glas beim kräftigen Anstoßen an einen anderen Gegenstand nicht bloß zerbricht, sondern explodiert, und dabei Glasscherben und -splitter mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert werden, entspricht nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen. Es liegt zumindest ein Instruktionsfehler iSd § 5 PHG vor, weil der Hersteller auf der Flasche keinen entsprechenden Warnhinweis angebracht hat.