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Spitzer, Anm zu EvBl 2013/16.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2013/112Zak 2013, 64 Heft 3 v. 19.2.2013

Zu 6 Ob 215/11b = Zak 2012/707, 376: Dass eine unbeschädigte, teil­entleerte Mineralwasserflasche aus Glas beim kräftigen Anstoßen an einen anderen Gegenstand nicht bloß zerbricht, sondern explodiert, und dabei Glasscherben und -splitter mit hoher Geschwindigkeit weggeschleudert werden, entspricht nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen. Es liegt zumindest ein Instruktionsfehler iSd § 5 PHG vor, weil der Hersteller auf der Flasche keinen entsprechenden Warnhinweis angebracht hat.

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