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Exekution einer Zug-um-Zug-Verpflichtung - Oppositionsklage wegen Unmöglichwerdens der Gegenleistung?

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/107Zak 2013, 63 Heft 3 v. 19.2.2013

EO: § 35

ABGB: §§ 877, 932 Abs 4

Bei der Zug um Zug vorzunehmenden Rückabwicklung von Verträgen (hier: Rückzahlung des Kaufpreises und Rückgabe des Kaufobjekts nach Wandlung) gilt die Zweikondiktionentheorie, weshalb der Untergang der einen Leistung der Rückforderung der noch vorhandenen anderen Leistung nicht entgegensteht.

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