Der Autor geht näher auf die unterhaltsrechtlichen Aspekte des am 1. 2. 2013 in Kraft getretenen KindNamRÄG 2013 ein, etwa auf den Entfall der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung und die nur noch einseitige Verbindlichkeit von Unterhaltsvereinbarungen zwischen einem Elternteil und einem minderjährigen Kind (§ 190 Abs 3 ABGB) sowie auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen für Entlastungsvereinbarungen der Eltern. Solche Vereinbarungen sind gem § 231 Abs 4 ABGB unwirksam, sofern sie nicht im Rahmen einer umfassenden Regelung von Scheidungsfolgen vor Gericht geschlossen werden. Eine umfassende Regelung liegt nach Ansicht des Autors vor, wenn einerseits Betreuung, Obsorge, Kontakte sowie Unterhaltsleistungen in Bezug auf das Kind und andererseits die vermögens- und unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Elternteile behandelt werden. Aus der Bezugnahme auf Scheidungen folge im Umkehrschluss, dass eine Entlastungsvereinbarung im Fall der Trennung unverheirateter Elternteile nicht wirksam abgeschlossen werden könne.