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Trapichler, Anm zu wobl 2012/59.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2012/365Zak 2012, 180 Heft 9 v. 23.5.2012

Zu 5 Ob 179/11a = Zak 2012/25, 17: Die Erklärung der Eigentümergemeinschaft, den Verwaltungsvertrag aufzukündigen, muss dem Verwalter lediglich formlos zur Kenntnis gebracht werden; der Zugang des Beschlusses über die Kündigung reicht unabhängig davon aus, ob dem Übermittler Vertretungsbefugnis für die Eigentümergemeinschaft zukommt.

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