vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tschugguel, Zur Enthebung des Verlassenschaftskurators, EF-Z 2012, 110.

LiteraturübersichtErbrechtZak 2012/363Zak 2012, 180 Heft 9 v. 23.5.2012

Der Autor wendet sich gegen die vom OGH (zB 4 Ob 231/02b = ZRInfo 2003/169) vertretene Ansicht, dass das Amt des Verlassenschaftskurators nicht bereits mit der rechtskräftigen Einantwortung, sondern erst mit der Rechtskraft des Enthebungsbeschlusses erlischt. Da das Rechtssubjekt Verlassenschaft mit der Einantwortung untergehe, könne der Verlassenschaftskurator danach nicht mehr berechtigt und verpflichtet sein, deren Interessen wahrzunehmen. Auf die formale Enthebung komme es daher nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte