In 6 Ob 14/12w sprach das Höchstgericht jüngst erstmals die Wertdifferenz zwischen dem Wert der mangelfreien und dem Wert der mangelhaften Leistung aus dem Titel des Schadenersatzes zu. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Erörterung der wichtigsten im Anlassfall in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen mit Schwerpunkt auf dem schadenersatzrechtlichen Geldersatz.