Das europäische Zivilprozessrecht kennt ebenso wie das österreichische Recht eine Zuständigkeitsbegründung durch rügelose Einlassung des Beklagten auf das Verfahren vor einem unzuständigen Gericht. Ähnlich wie im nationalen Recht wirft dieses Institut auch im europäischen Recht eine Reihe von diffizilen Streitfragen auf. Der OGH hat unlängst in 8 Ob 39/11k = Zak 2012/247, 122 im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren drei einschlägige Fragen an den EuGH (Rs C-144/12 ) gestellt, die nachfolgend näher erläutert werden.