Gem Anm 17 zu TP 10 GGG handelt es sich bei der Firmenbuchdatenbank um eine geschützte Datenbank des Bundes iSd § 76c UrhG. In dem vom OGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren C-138/11 , Compass-Datenbank/Republik Österreich gelangte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zur Auffassung, dass die Republik Österreich nicht unternehmerisch tätig ist, wenn sie eine über die Einsicht in das Register und die Erstellung von Ausdrucken hinausgehende Verwertung der Firmenbuchdaten unter Berufung auf ihre Schutzrechte oder aus anderen Gründen untersagt. Daher sei das nur für Unternehmen geltende Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach Art 102 AEUV nicht anwendbar.