ABGB § 1311
StVO § 19 Abs 4, § 19 Abs 6a
Im Fall von kollidierenden Vorrangregeln geht die eindeutigere Regelung (insb das Vorschriftszeichen "Vorrang geben") vor.
ABGB § 1311
StVO § 19 Abs 4, § 19 Abs 6a
Im Fall von kollidierenden Vorrangregeln geht die eindeutigere Regelung (insb das Vorschriftszeichen "Vorrang geben") vor.