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Ersichtlichmachung der Urkundenhinterlegung für ein Superädifikat

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/143Zak 2012, 74 Heft 4 v. 6.3.2012

UHG § 10 Abs 1a

ABGB § 435

Seit der am 1. 1. 2009 in Kraft getretenen GB-Nov 2008 kann nicht mehr das Bestehen eines Superädifikats, sondern nur noch der Umstand der Urkundenhinterlegung für ein Superädifikat im Grundbuch ersichtlich gemacht werden.

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