ABGB § 1091
MRG § 1
Die Bezeichnung des Vertrags durch die Parteien ist für die Beurteilung, ob es sich um Miete oder Unternehmenspacht handelt, nicht das entscheidende Kriterium. Im Fall eines erst zu gründenden Betriebs (hier: Biomasseheizwerk) kann nur dann von Unternehmenspacht ausgegangen werden, wenn