ABGB §§ 914, 1346 Abs 2, §§ 1375, 1380
Ob ein Anerkenntnis deklarative oder konstitutive Wirkung hat, ist durch Auslegung zu ermitteln. Je mehr bei den Parteien das Bewusstsein von der Unsicherheit der Rechtslage hervorgetreten ist, umso eher ist ein konstitutives Anerkenntnis anzunehmen.