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Formerfordernisse für ein konstitutives Anerkenntnis?

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/104Zak 2012, 54 Heft 3 v. 21.2.2012

ABGB §§ 914, 1346 Abs 2, §§ 1375, 1380

Ob ein Anerkenntnis deklarative oder konstitutive Wirkung hat, ist durch Auslegung zu ermitteln. Je mehr bei den Parteien das Bewusstsein von der Unsicherheit der Rechtslage hervorgetreten ist, umso eher ist ein konstitutives Anerkenntnis anzunehmen.

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