2005 ereignete sich in Sölden ein Seilbahnunglück, bei dem mehrere Menschen getötet wurden. Ein bei einem Bauvorhaben des Seilbahnunternehmers eingesetzter Transporthubschrauber verlor beim Überfliegen der Seilbahntrasse seine Außenlast, die beim Herabfallen das Bahnseil berührte und in starke Schwingungen versetzte, wodurch eine besetzte Gondel zu Boden geschleudert wurde. Der OGH hatte sich in bisher acht zwischen 2007 und 2011 ergangenen Entscheidungen mit der schadenersatzrechtlichen Aufarbeitung dieses Unglücksfalls zu befassen. Der Artikel stellt die darin getroffenen Rechtsaussagen (etwa zu Adäquanz, Erfüllungsgehilfenhaftung, Luftfahrzeughaftpflicht, Schadensausgleich und Unterhaltsersatz) systematisch geordnet dar.