ASVG § 333
ABGB § 879 Abs 1, § 1295 Abs 2
Die Berufung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg setzt nicht voraus, dass der Verletzte vom Dienstgeber zur Unfallversicherung angemeldet wurde.
ASVG § 333
ABGB § 879 Abs 1, § 1295 Abs 2
Die Berufung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg setzt nicht voraus, dass der Verletzte vom Dienstgeber zur Unfallversicherung angemeldet wurde.