Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob ein als Neuwagen verkauftes Kraftfahrzeug schon deshalb mangelhaft ist, weil vor Übergabe Reparaturen (etwa von während der Anlieferung aufgetretenen Lackschäden) durchgeführt wurden. Nach Ansicht des Autors beseitigen behobene Bagatellschäden die Neuwageneigenschaft nicht. Anderes gelte bei schwereren Sachmängeln. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, könne nur im Einzelfall anhand der Verkehrsanschauung beurteilt werden, wobei Art und Umfang des Schadens und der konkrete Reparaturaufwand zu berücksichtigen seien.