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Vor Übergabe trifft die Bauwerkhaftung den Bauführer, nicht den Bauherrn

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/741Zak 2012, 398 Heft 20 v. 13.11.2012

ABGB § 1319

Solange das Bauwerk nicht übergeben ist, trifft nach stRsp nicht den Bauherrn, sondern den Bauführer die Bauwerkhaftung nach § 1319 ABGB.

OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 90/12x

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