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Lkw-Lenker hat an Kreuzung mit vorfahrenden Radfahrern zu rechnen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/26Zak 2012, 17 Heft 1 v. 17.1.2012

ABGB § 1311

StVO § 12 Abs 5, § 20

Während der Fahrt und beim Losfahren nach verkehrsbedingtem Anhalten hat ein Kfz-Lenker die vor ihm liegende Fahrbahn in ihrer gesamten Breite einschließlich der beiden Fahrbahnränder zu beobachten, wobei durch die Bauart des Kfz bedingte Sichteinschränkungen nach Möglichkeit auszugleichen sind.

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