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Kündigung des Verwaltungsvertrags - Zustellung der Kündigungserklärung an den Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/25Zak 2012, 17 Heft 1 v. 17.1.2012

WEG §§ 21, 24

Die Erklärung der Eigentümergemeinschaft, den Verwaltungsvertrag aufzukündigen, muss dem Verwalter lediglich formlos zur Kenntnis gebracht werden. Mit dem Zugang wird die Kündigung dem Verwalter gegenüber rechtswirksam.

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