WEG §§ 21, 24
Die Erklärung der Eigentümergemeinschaft, den Verwaltungsvertrag aufzukündigen, muss dem Verwalter lediglich formlos zur Kenntnis gebracht werden. Mit dem Zugang wird die Kündigung dem Verwalter gegenüber rechtswirksam.
WEG §§ 21, 24
Die Erklärung der Eigentümergemeinschaft, den Verwaltungsvertrag aufzukündigen, muss dem Verwalter lediglich formlos zur Kenntnis gebracht werden. Mit dem Zugang wird die Kündigung dem Verwalter gegenüber rechtswirksam.