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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs - unterlassene Meldung massiver Schimmelbildung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/24Zak 2012, 17 Heft 1 v. 17.1.2012

MRG: § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1

Der Umstand, dass der Mieter trotz langjähriger und massiver Schimmelbildung im Bad weder selbst Abhilfemaßnahmen gesetzt noch die Hausverwaltung bzw den Vermieter informiert hat, erfüllt den Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs nach § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1 MRG.

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