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Leitner, Anm zu immolex 2012/78.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2012/683Zak 2012, 360 Heft 18 v. 8.10.2012

Zu 2 Ob 1/12d = Zak 2012/561, 296: Auch wenn eine als Haustürgeschäft zustande gekommene Vereinbarung nicht den Abschluss, sondern die Abänderung oder Auflösung eines bestehenden Vertragsverhältnisses betrifft, steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht gem § 3 KSchG zu, sofern die wirtschaftliche Tragweite seiner Willenserklärung jener eines Vertragsabschlusses gleichkommt.

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