Anlässlich des 30-jährigen Geltungsjubiläums des MRG analysiert der Autor Schwachstellen dieses Gesetzes und plädiert für eine Erneuerung unter Beibehaltung der wesentlichen Mieterschutzkomponenten, bei der vor allem die (auch intertemporale) Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rechtsbestandes im Vordergrund stehen sollte. Zumindest auf kurze Sicht sieht er jedoch keinen politischen Gestaltungswillen für eine grundlegende Novellierung.