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Höhere Zahlungen an den obsorgeberechtigten Elternteil müssen nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/628Zak 2012, 333 Heft 17 v. 25.9.2012

ABGB §§ 140, 234, 1431

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