AußStrG § 119
ABGB § 279
Solange die betroffene Person nicht offenkundig unfähig ist, den Vollmachtszweck zu erfassen, kann sie selbst wirksam einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Sachwalterbestellungsverfahren betrauen.
AußStrG § 119
ABGB § 279
Solange die betroffene Person nicht offenkundig unfähig ist, den Vollmachtszweck zu erfassen, kann sie selbst wirksam einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Sachwalterbestellungsverfahren betrauen.