UVG §§ 3, 5
Auch wenn der Unterhaltsschuldner stabile Teilleistungen auf den laufenden Unterhalt erbringt, sind die Titelvorschüsse dem Kind in voller Höhe zu gewähren. Die Rsp, nach der im Fall von stabilen Teilleistungen nur der offene Rest bevorschusst werden kann, ist seit dem FamRÄG 2009 überholt.