Der Beitrag stellt überblicksweise das Eintrittsrecht des überlebenden Ehegatten nach § 14 MRG im Fall einer angemieteten Ehewohnung und die wohnungseigentumsrechtliche Anwachsung nach § 14 WEG im Fall einer Eigentümerpartnerschaft an der Ehewohnung dar. Ua vertritt die Autorin die Auffassung, dass es sich bei dem Eintrittsrecht um keine Sondererbfolge, sondern um eine Sonderrechtsnachfolge handelt, weshalb eine Enterbung oder Erbunwürdigkeit des überlebenden Gatten keine Rolle spielen würde.